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in der Heiligen Schrift und bei
Martin Luther
Vorbemerkungen
Es ist nicht möglich, in der kurz bemessenen Zeit eines Konferenzvortrages die
drei grundlegenden Wirklichkeiten unserer christlichen Existenz - Taufe, Buße
und Glaube - biblisch-theologisch und historisch-systematisch voll zu
entfalten. Es geht daher nicht an, in einer etwas schematischen Zweiteilung erst
darzulegen, was die Heilige Schrift zu unserem Thema sagt und dann auf Luther
überzugehen. Ein solches Verfahren ist auch von der Sache her gar nicht
notwendig, sondern wir dürften einen viel besseren und klareren Überblick
bekommen, wenn wir die Tauflehre Luthers zum Mittel- und Ausgangspunkt unserer
Erwägungen machen. Daß dies der Sache angemessen ist, werden wir sehr rasch
daran erkennen, daß bei Luther Buße und Glaube mit seiner Tauflehre stets im
unlöslichen Zusammenhang stehen. Wo immer sich Luther ausführlicher über das
Thema Taufe äußert, werden regelmäßig die Problemkreise "Taufe und
Glaube" sowie "Taufe und Buße" thematisiert und in deutlich
voneinander abgehobenen, geschlossenen Abschnitten behandelt. Das heißt mit
andern Worten, Glaube und Buße erhalten bei Luther ihre inhaltliche Bestimmung
durch ihr Verhältnis zur Taufe. Andererseits hängen die Heilswirksamkeit und
die lebensmäßige Bedeutung der Taufe unauflöslich mit dem Glauben und mit der
Buße zusammen.
Wir wollen uns Luthers Tauflehre abschnittsweise vergegenwärtigen und nach
jedem Abschnitt in einem zweiten Schritt zur heiligen Schrift zurückfragen. Der
Weg, den wir dabei zu beschreiten haben, ist dadurch vorgezeichnet, daß Luther
mit seiner Lehre nichts anderes als die Lehre der heiligen Schrift darbieten
will und daß er dies auch mit dem entsprechenden Anspruch tut. Die
evangelisch-lutherische Kirche hat die Schriftgemäßheit seiner Lehre anerkannt
und dies dadurch dokumentiert, daß sie Luthers Tauflehre mit seinen beiden
Katechismen in das Bekenntnis der Kirche aufgenommen hat. Daher geht es in der
Behandlung unseres Themas nicht nur um die Frage, inwieweit Luthers Tauflehre
als eines einzelnen, wenn auch hochbedeutenden Theologen und Lehrers der Kirche
schriftgemäß ist. Vielmehr geht es zuletzt um die Schriftgemäßheit der
evangelisch-lutherischen Kirchenlehre in dieser Frage.
Die klassische Einteilung von Luthers Tauflehre finden wir in dem uns allen
bekannten Kleinen Katechismus. Die vier Themenkreise, die dort anhand der vier
Tauffragen behandelt werden, finden sich in allen Darlegungen des Reformators
über die Taufe wieder, wenn auch im Laufe der Jahre und Jahrzehnte mit gewissen
Akzentverschiebungen.
Wir wollen einfach dem Kleinen Katechismus folgen und werden bald merken, daß
wir damit den Umkreis unseres Themas ausschreiten.
"Was ist die Taufe?
Die Taufe ist nicht allein schlecht Wasser, sondern sie ist das Wasser in
Gottes Gebot gefasset und mit Gottes Wort verbunden."1
Die Taufe ist nicht allein "schlecht", das heißt einfaches, bloßes
Wasser. Mit dieser Definition wendet sich Luther wesentlich gegen bestimmte
schwärmerische Gruppen.
Diese Schwärmer konnten etwa sagen - ich gebe ihre Meinung mit Luthers Worten
wieder - : "Was sollte eine Hand voll Wasser, als eine Kreatur, der Seele
nützen oder Sünde tilgen? Der Geist muß es tun. Denn denke und rechne du
selbst: Die Seele ist wahrlich kein leiblich Ding, die man mit Wasser baden oder
waschen könne."2
Möglicherweise steckt hinter dieser Auffassung derjenige Typ mittelalterlicher
Anthropologie, den wir mit Kreatianismus bezeichnen. Nach dieser Auffassung
steht durch die elterliche Fortzeugung nur der Leib im Schöpfungszusammenhang.
Die Seele dagegen wird bei jedem individuellen Menschen von Gott unmittelbar neu
geschaffen.
Der dadurch entstehende Hiatus zwischen Leib und Seele legt die schwärmerische
Geringschätzung der Taufe als eines leiblichen Vorganges geradezu nahe.
Interessanterweise läßt sich Luther auf eine Auseinandersetzung über die
Anthropologie gar nicht ein. Vielmehr wirft er denen, die den Nutzen der
Wassertaufe bestreiten, vor, daß sie das wichtigste und wertvollste Stück von
der Taufe wegnehmen, "Gottes Wort und Befehl, dadurch solch Wasser geheiligt
und ein Sakrament wird".3 Nun aber steht hier "Gottes Gebot und
Einsetzung, woran man nicht zweifle, die Taufe sei ein göttlich Ding, nicht von
Menschen erdacht noch erfunden".4 "Denn in Gottes Namen getauft werden,
ist nicht von Menschen, sondern von Gott selbst getauft werden; darum, ob es
gleich durch des Menschen Hand geschieht, so ist es doch wahrhaftig Gottes
eigenes Werk".5 Die Taufe ist "von Gott selbst eingesetzt, dazu ernstlich
und streng geboten, daß wir uns müssen taufen lassen oder sollen nicht selig
werden".6
Luther beruft sich für diese immer wieder mit Leidenschaft und Schärfe
vorgetragenen Darlegungen auf Matthäus 28,19 f.: "Gehet hin in alle Welt,
lehret alle Völker und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des
heiligen Geistes;"7 und dazu Markus 16: "Wer da glaubet und getauft wird,
der wird selig werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammet werden."8
Mit diesen Einsetzungsworten Christi ist für Luther die Taufe nicht nur
göttlich legitimiert und geboten, sondern in ihnen gründet zugleich ihr
Charakter und ihre Kraft als Sakrament, so daß sie mehr ist als einfaches
Wasser. "Denn das ist der Kern in dem Wasser: Gottes Wort oder Gebot und
Gottes Namen, welcher Schatz größer und edler ist denn Himmel und Erde
...." Und dann kann Luther Worte formulieren, die uns heute fast
superstitiös erscheinen, die aber von daher zu verstehen sind, daß Gott eben
hier mit seinem Wort und mit seinem Namen gegenwärtig ist: "Darum ist es
nicht allein ein natürlich Wasser, sondern ein göttlich, himmlisch, heilig und
selig Wasser, und wie man's mehr loben kann, alles um des Worts willen, welches
ist ein himmlisch, heilig Wort, das niemand genug preisen kann; denn es hat und
vermag alles, was Gottes ist."9
Über die Schriftgemäßheit der Taufe an sich, das heißt daß die Taue als
solche von Christus eingesetzt und geboten ist, brauchen wir, denke ich, in
diesem Kreise nicht zu diskutieren. Die beiden Stellen, auf die sich Luther
beruft, sind für uns als bibelgläubige Christen eindeutig und verpflichtend.
Aber auch besonnene historisch-kritische Forschung kann die Ursprünglichkeit
der christlichen Taufe nicht leugnen. Entgegen den Überspanntheiten der
religionsgeschichtlichen Schule, die die Taufe als einen sekundären Rückfall
in antiken Ritualismus betrachten wollte, sagt etwa Albrecht Oepke: "In der
christlichen Gemeinde ist die Taufe zweifellos von Anfang an üblich
gewesen."10 Oepke verweist dabei etwa auf Apg. 2, 38: "Tut Buße und
lasse sich ein jeglicher taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung eurer
Sünden, so werdet ihr empfangen die Gabe des heiligen Geistes" und
verwandte Stellen. Auch in den ältesten Schriften des Neuen Testamentes, in den
Briefen des Apostels Paulus, wird mit großer Selbstverständlichkeit auf die
Taufe Bezug genommen. So heißt es zum Beispiel Röm. 6,3: "Wisset ihr nicht,
daß alle, die wir in Jesus Christus getauft sind, die sind in seinen Tod
getauft?"
Die Taufe der fernen römischen Christengemeinde, die Paulus zu dieser Zeit noch
gar nicht persönlich kennt, wird also vom Apostel selbstverständlich
vorausgesetzt. Ganz ähnlich geht Paulus in seinen Ausführungen 1. Kor. 12,13
von der selbstverständlichen Voraussetzung der Taufe aus: "Denn wir sind
durch einen Geist alle zu einem Leibe getauft, wir seien Juden oder Griechen,
Unfreie oder Freie, und sind alle mit einem Geist getränkt." So kann Oepke
zusammenfassend sagen: "Die Gemeinde muß sich bewußt gewesen sein, jetzt
taufend im Sinne ihres Herrn zu handeln. Unabhängig von der restlosen
Erledigung kritischer Einwendungen gegen Matth. 28,18 - 20 und vollends Mark.
16,16 läßt sich aus dem Vorhandensein und der Bedeutung des Apostolats
schließen, daß man von einem Missionsbefehl - oder mehreren - des
Auferstandenen wußte und daß dieser, der neuen Situation entsprechend,
zugleich als Taufbefehl verstanden wurde."10a Nun sind diese Worte vor
über 45 Jahren im ersten Band des Theologischen Wörterbuches zum Neuen
Testament geschrieben worden. Aber auch heute, in der Nach-Bultmann-Ära können
wir wieder ähnliches lesen, z.B. in der posthum herausgegebenen Theologie des
Neuen Testaments von Leonhard Goppelt. Da heißt es:
"Die Taufe ist gleich dem Abendmahl nicht ein zufällig entstandener bzw.
gestifteter Ritus; sie wächst vielmehr gleich ihm aus Jesu personhaftem
Eintreten in die Gemeinschaft der zur Umkehr gerufenen Sünder heraus. Diese
beiden sich ergebenden theologischen Begründungen der Taufe, die Ermächtigung
zu einer Symbolhandlung im Namen Jesu und ihre ,Stiftung' durch Jesu eigenes
Verhalten, sind von Jesus her gegeben, auch wenn unsicher ist, wie weit sie der
Urgemeinde explizit bewußt wurden.
Die Taufe ist demnach nicht ein Rückfall in antiken Ritualismus. Auch Jesus
hatte nicht nur allgemein zur Umkehr gerufen, sondern ihren Vollzug durch das
Angebot der leibhaften Nachfolge herbeigeführt. In der Situation nach Ostern
trat die universale Symbolhandlung der Taufe sachlich an die Stelle der auf
wenige beschränkten Berufung in die Nachfolge."11
I. "Was gibt oder nützet die Taufe?
Sie wirkt Vergebung der Sünden, erlöset vom Tode und Teufel und gibt die
ewige Seligkeit allen, die es glauben, wie die Worte und Verheißungen
Gottes lauten.
Welches sind solche Worte und Verheißungen Gottes?
Da unser Herr Christus spricht Marci am letzten: Wer da glaubet und getauft
wird, der wird selig werden; wer aber nicht glaubet, der wird verdammet
werden."12
Die Taufe ist also dazu da, daß sie selig macht. Das Wort selig hat für uns
heute eine rein gefühlsmäßige, verschwommene Bedeutung. Luther versteht es
natürlich streng im Sinne des neutestamentlichen Urtextes, wo es besagt, daß
wir gerettet werden.
Und er interpretiert dies, indem er sagt, daß wir "von Sünden, Tod, Teufel
erlöset in Christus' Reich kommen und mit ihm ewig leben".13 Damit gibt
die Taufe das ganze Heil, "den ganzen Christus und heiligen Geist mit seinen
Gaben".14
Es mag auf den ersten Blick merkwürdig erscheinen, daß Luther diese umfassende
Heilswirkung der Taufe nicht breiter aus der Schrift begründet als eben auch
wieder mit den bereits genannten zwei grundlegenden Worten, dem Einsetzungsbefehl
Jesu Christi Matth. 28 und Mark. 16. Man möchte zunächst einen breiteren Bezug
auf das Heilswerk Jesu Christi, auf sein Leiden, Sterben und Auferstehen
vermissen. Aber Luther findet in den beiden angeführten Kernstellen zwei
Schlüsselbegriffe, mit denen er die Heilsbedeutung der Taufe belegt. Das eine
ist der Name des dreieinigen Gottes, in welchem die Taufe vollzogen werden soll.
So heißt es im Großen Katechismus:
"Bloßes Wasser könnte solches nicht tun, aber das Wort tut's, und daß
Gottes Name darinnen ist. Wo aber Gottes Name ist, da muß auch Leben und
Seligkeit sein, daß es wohl ein göttlich, selig, fruchtbarlich und gnadenreich
Wasser heißet."15
In einer Predigt über die Taufe aus dem Jahr 1535 führt Luther diesen Gedanken
breiter aus: "Denn, daß die göttliche Majestät da gegenwärtig ist und
daran ihr höchstes Werk tut, nämlich daß er sich selbst uns gibt und ganz
neugeboren und selig macht, geschieht alles daher, daß er seinen Namen dahin
setzt, von welchem er geboten hat, daß man ihn nicht soll vergeblich brauchen,
sondern hehr und heilig halten über alle Dinge; als dadurch wir Gott selbst und
alles haben, was zu unserer Seligkeit und ewigem Leben gehört, und der alle
Dinge ausrichtet im Himmel und auf Erden."16 In welcher Tiefe Luther hier
als Schrifttheologie redet, das wird jedem deutlich, der sich an die Bedeutung
des Namens Gottes im Alten Testament erinnert. Im 5. Buch Mose lesen wir
wiederholt, wie Gott sich einen Ort erwählt, um seinen Namen dort wohnen zu
lassen (12, 11; 14, 23; 16, 11 u.ö.) oder ihn dorthin zu legen (12, 5; 14, 24).
Auch die Geschichtsbücher machen deutlich, wie sich der Name Gottes in fast
dinglicher Gegenwart in dem Hause befindet, das man ihm baut (2. Sam. 7, 13; 1.
Kön. 3, 2; 5, 17; 8, 17 u.ö.). Gott legt seinen Namen in das Haus, das er ihm
heiligt (1. Kön. 9, 3. 7; 2. Kön. 21, 7). "Die Anwesenheit des Namens im
Tempel bezeichnet in terminologisch besonderer Form Jahves heilsgeschichtliche
Nähe; der Name verbürgt Jahves Gegenwart im Tempel in deutlicher
Unterscheidung von Jahves Thronen im Himmel"16a, aber doch im vollen
Bewußtsein seiner persönlichen, allmächtigen und heilbringenden Gegenwart.
Dieses alttestamentliche Zeugnis hat Luther in seinem ganzen Gewicht auf die
Taufe angewandt.
Das zweite Schlüsselwort, mit dem Luther die Heilsbedeutung der Taufe belegt,
ist das Wort "selig" aus Mark. 16. Luther führt es aus, indem er sagt:
"Denn man taufet niemand darum, daß er ein Fürst werde, sondern, wie die
Worte lauten, daß er ,selig werde'. Selig werden aber weiß man wohl, daß
es nichts anderes heißt, als von Sünden, Tod, Teufel erlöst in Christus'
Reich kommen und mit ihm ewig leben."17
Wir finden aber bei Luther durchaus auch Stellen, in denen er die Heilsbedeutung
und Heilswirksamkeit der Taufe christologisch breiter begründet. Als Beispiel
können wir die bereits erwähnte Taufpredigt aus dem Jahr 1535 nehmen.18 Der
Text dieser Predigt ist Matth. 3, 13 - 17, die Taufe Jesu durch Johannes. Luther
scheut sich nicht, auf Grund dieses Textes über die christliche Taufe zu
predigen und sie in eine enge Beziehung zur Taufe Jesu durch Johannes den
Täufer zu setzen. Zwar ist die Johannestaufe als solche nur dazu da, daß sie
auf den zukünftigen Christus hinweisen soll. Sie ist also noch nicht die volle,
heilskräftige christliche Taufe, aber indem Christus sich dieser Taufe
unterzieht, "zeigt er selbst, daß es ein seliges gnadenreich Ding sei um die
Taufe, weil er nicht allein sein Wort und Amt darüber gibt, sondern auch sich
selbst darein senket und steckt und dies Wasser mit seinem eigenen heiligen Leib
berührt, ja, heiligt und voll Segens macht."19 Die weitere Auslegung
Luthers in dieser Predigt dreht sich dann um die Gottesstimme, die bei der Taufe
Jesu ertönt:
"Dies ist mein lieber Sohn, an welchem ich Wohlgefallen habe." In der
Auslegung dieser Worte entwickelt Luther in gedrängter Form die ganze
Christologie und Soteriologie und faßt dann zusammen: "Siehe, also hat ihn
Gott durch diese Stimme gesetzt in die höchste Ehre, daß er beide, sein
rechter König und Priester sei; ein Erbe und Herr, der über alle Dinge in ihm
mächtiglich regiert und herrscht und dazu uns den Vater gnädig macht. Und
zeigt hiermit sein väterlich Herz gegen alle, die an Christus glauben, daß sie
gewiß sollen sein, daß Gott nicht ihr Feind, sondern ihr gnädiger,
freundlicher Vater will sein, der nicht mehr wolle noch könne, sofern wir in
Christus bleiben, mit uns zürnen noch uns von sich stoßen."20 Das ist
nach Luther der Sinn der Gottesstimme bei der Taufe Jesu. Luther spitzt das
ganze schließlich auf die Aussage zu: "Weil solches alles über der Taufe
Christi geschieht, ist uns damit klar gezeigt, daß es uns in und durch die
Taufe gegeben werde."21 Schließlich sei aus derselben Predigt Luthers noch
eine letzte Stelle zitiert, die vollends deutlich macht, wie Luther die Taufe
zuletzt trinitarisch begründet, freilich in strenger christologisch-
soteriologischer Konzentration. Sie lautet: Man soll die Taufe ansehen "als
eitel Blut des Sohnes Gottes und eitel Feuer des heiligen Geistes, darinnen der
Sohn durch sein Blut heiligt, der heilige Geist durch sein Feuer badet, der
Vater durch sein Licht und Glanz lebendig macht: also daß sie alle drei
persönlich gegenwärtig und zugleich einerlei göttlich Werk ausrichten und
alle ihre Kraft in die Taufe ausschütten." 22 Gerade mit der
soteriologischen Zentrierung der Taufe befindet sich Luther fest auf dem Boden
des Neuen Testaments. Man kann das mit Stellen nachweisen, die er selbst im
Zusammenhang mit der Taufe nicht gebraucht hat, die aber in der
neutestamentlichen Forschung als Taufstellen erkannt worden sind. Bestimmte
Wendungen zeigen, daß das neue Leben, welches die Taufe vermittelt, in einem
festen Zusammenhang zur Reinigung von Sündenschuld steht. Ich denke etwa an 1.
Petr. 3, 20 ff., wo die Sintflut als Typus der Taufe erscheint und es dann
heißt: "In der Taufe wird nicht die Unreinigkeit am Fleisch abgetan, sondern
wir bitten Gott, daß er uns ein gutes Gewissen schenke, durch die Auferstehung
Jesu Christi." Oder wir können auf Hebr. 10, 22 verweisen: "Lasset uns
hinzugehen mit wahrhaftigem Herzen in völligem Glauben, besprengt in
unsern Herzen und los von dem bösen Gewissen und gewaschen am Leibe mit reinem
Wasser." Im Blick auf derartige Schriftstellen kann Albrecht Oepke
sagen: "Weil Gott die einzige Quelle wirklichen Lebens ist, seine Heiligkeit
aber die Sünde .... ausschließt, ist die für das paulinische wie überhaupt
für das neutestamentliche Verständnis der Taufe grundlegende Vorstellung die
des reinigenden Bades."23 An nicht wenigen Stellen des Neuen Testamentes,
die vom geistlichen Zustand und von der Errettung der Christen sprechen, findet
sich eine geprägte Taufterminologie, z.B. 1. Kor. 6, 11: "Ihr seid
abgewaschen, ihr seid geheiligt, ihr seid gerecht geworden durch den Namen des
Herrn Jesus Christus und durch den Geist unsers Gottes." Hier begegnen uns
alle diejenigen Elemente, mit denen Luther in seinen Auslegungen das Wesen der
Taufe deutlich macht: das Wasserbad, der Name des Herrn Jesus Christus und der
Geist unseres Gottes, welches denn Heiligung und Rechtfertigung mit
einschließt. Oder denken wir an Eph. 5, 26: "Christus hat geliebt die
Gemeinde und hat sich selbst für sie gegeben, auf daß er sie heiligte und hat
sie gereinigt durch das Wasserbad im Wort, auf daß .... sie heilig sei
und unsträflich."
Hier wird ganz deutlich, wie die Taufe ihre Kraft aus dem versöhnenden Handeln
Gottes in Christus, d.h. aus dem Sühnetod Christi zieht.
Um die ganze Breite des biblischen Fundamentes für Luthers Tauflehre deutlich
zu machen, sei abschließend noch auf 1. Joh. 5, 6 ff. hingewiesen: "Dieser
(Jesus, Gottes Sohn) ist's, der da gekommen ist mit Wasser und Blut, Jesus
Christus; nicht mit Wasser allein, sondern mit Wasser und Blut; und der Geist
ist's, der da Zeugnis gibt, denn der Geist ist die Wahrheit. Denn drei sind,
die da Zeugnis geben: der Geist und das Wasser und das Blut; und die drei sind
eins." Selbst Rudolf Bultmann, der den Kontext von einem ganz anderen
Ansatz her auslegt, kann nicht an der Erkenntnis vorbei, daß die Verse 6 f. von
der Taufe reden. Weil diese beiden Verse sich in seine Auslegung nicht
einfügen, möchte er sie als spätere redaktionelle Glosse ausscheiden.
Jedoch könne ihr Sinn nicht zweifelhaft sein: "Es sind jetzt die Sakramente
der Taufe und des Herrenmahls, die, indem sie das durch Jesus Christus
geschenkte Heil vermitteln, für ihn als den Sohn Gottes zeugen."24
II. "Wie kann Wasser solche großen Dinge tun?
Wasser tut's freilich nicht, sondern das Wort Gottes, so mit und bei dem
Wasser ist, und der Glaube, so solchem Worte Gottes im Wasser trauet;
denn ohne Gottes Wort ist das Wasser schlecht Wasser und keine Taufe,
aber mit dem Worte Gottes ist's eine Taufe, das ist ein gnadenreich
Wasser des Lebens und ein Bad der neuen Geburt im heiligen Geist;
wie St. Paulus sagt zu Titus am dritten Kapitel:
Gott macht uns selig durch das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung des
heiligen Geistes, welchen er ausgegossen hat über uns reichlich durch
Jesus Christus, unsern Heiland, auf daß wir durch desselben Gnade
gerecht und Erben seien des ewigen Lebens nach der Hoffnung. Das ist
gewißlich wahr."25
Hier ist noch einmal wie in der ersten Tauffrage von der konstituierenden Kraft
des Wortes Gottes für die Taufe die Rede. Ich will nicht wiederholen, was ich
in diesem Zusammenhang bereits zur ersten Tauffrage gesagt habe. Hier kommt es
ganz wesentlich auf zwei Themenkreise an. Es sind dies der Charakter der Taufe
als das Bad der Wiedergeburt und das Verhältnis von Taufe und Glaube.
Die Taufe als Bad der Wiedergeburt
Es kann keinen Zweifel daran geben, daß Luther und mit ihm das Bekenntnis der
evangelisch-lutherischen Kirche die Taufe nicht anders auffassen als das Bad der
Wiedergeburt und Erneuerung des heiligen Geistes. Für Luther ist die Taufe "billig
, ein Bad der neuen Geburt' und das rechte Verjüngerungsbad, daß, wer
darin badet, wird wieder jung und neu geboren; nicht wie zuvor aus Mutterleibe,
welches ist die alte Geburt, sondern aus der Sünde zur Gerechtigkeit, aus der
Schuld und Verdammnis zur Unschuld und Gnade,
aus dem Tode ins ewige Leben."26 Er beruft sich dabei
immer wieder auf die beiden Kernstellen Joh. 3, 3 ff., die neue Geburt aus Wasser und Geist, und Titus 3, 5
f., das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung des heiligen
Geistes. Diese beiden Schriftstellen nimmt er ganz wörtlich und bewährt auch ihnen gegenüber seinen
Gehorsam und sein Vertrauen gegen den Wortlaut der Bibel:
"Ei, warum wollen wir denn nicht unserm lieben Gott die Ehre tun und seinen Worten glauben, wenn er sagt,
daß wir durch die Taufe neu geboren werden, und durch
das Grab ins ewige Leben eingehen und selig werden sollen, da wir doch noch Sünder sind, wenn wir's schon
mit unserer Vernunft nicht fassen noch verstehen können,
und nichts mehr denn das Wasser fühlen und des heiligen Geistes Sausen, das ist sein Wort, hören?"27
Ist hier die Thematik von
vornherein von der Taufe bestimmt, und legen die beiden erwähnten
Schriftstellen von sich aus eine Zusammenordnung von Taufe und Wiedergeburt nahe, so kann aber Luther auch
dort die Taufe erwähnen und mit der Wiedergeburt in
Verbindung bringen, wo er von dieser in anderem Zusammenhang und in
umfassenden Sinne redet. Eine solche Äußerung finden wir zum Beispiel in der Auslegung des 51. Psalms aus dem
Jahr 1532: "Der Mensch muß angesehen werden, nicht
wie er an sich ist, sondern wie er in Christus ist. Da wirst du finden, daß die Gläubigen abgewaschen und
gereinigt sind durch das Blut Christi .... Diese ganze Reinheit
muß eine fremde sein, nämlich die Christi und seines Blutes, es muß nicht die unsrige sein, welche
wir uns anziehen .... Darauf sind die Augen fest zu richten,
als was für ein Mensch er aus der Taufe gekommen sei, nicht darauf, wie er von den Eltern geboren sei. Denn
die Wiedergeburt ist besser als die erste Geburt, denn
sie ist nicht durch einen Menschen, sondern aus Gott und seiner Verheißung, welche unser Glaube ergreift."28 Luther lehrt
also die Wiedergeburt durch die Taufe in eindeutiger
Klarheit. Die Tatsache, daß Joh. 3, 5 ff. und Titus 3, 5 f. von der Taufe
reden, wird, soweit ich sehe,
von der neutestamentlichen Wissenschaft heute nicht bestritten. Freilich kommen die Ausdrücke "von Gott
geboren werden", "wiedergeboren werden", "von neuem geboren
werden", im Neuen Testament nicht nur im Zusammenhang mit der Taufe vor. Fundamental werden das Wort
Gottes und der Glaube an Jesus Christus als Ursache
der Wiedergeburt genannt, als der lebendige Same, durch welchen wir zum neuen Leben gezeugt werden. So
sagt z. B. Joh. 1, 12 f.: Die an den Namen des Sohnes
Gottes glauben, sind "nicht von dem Geblüt noch von dem Willen des Fleisches noch von dem Willen eines Mannes,
sondern von Gott geboren." Und 1. Joh. 5,
1 heißt es lapidar: "Wer da glaubt, daß Jesus sei der Christus, der ist von
Gott geboren."
Getreu der Schrift konnte
auch Luther ohne Zusammenhang mit der Taufe von der Wiedergeburt
reden. Wir finden das z. B. in einer Predigt über 1. Petr. 1 aus dem Jahr 1539. Luther zitiert
zunächst: "Gott der Vater hat uns wiedergeboren nicht aus vergänglichem,
sondern aus unvergänglichem Samen, nämlich aus dem Wort der Wahrheit,
welches eine Kraft Gottes ist, die da neu gebiert, lebendig und selig macht alle, so daran glauben." Dem
Textzusammenhang gemäß bezieht er dieses Wort der Wahrheit
besonders auf die Botschaft von der Auferstehung Jesu Christi, der durch seinen Tod für aller Welt Sünde
genug getan hat und durch dessen Auferstehung uns
Gerechtigkeit, Leben und Seligkeit gebracht sind. "Wer nun solcher Predigt glaubt, nämlich daß Christus
ihm zugut gestorben und auferstanden sei, an dem hat die
Auferstehung Christi ihre Kraft beweiset, wird dadurch wiedergeboren, das ist, nach Gottes Bilde von neuem
geschaffen, kriegt den heiligen Geist und erkennt Gottes gnädigen
Willen ...."29
Daß Luther ganz
unbefangen auch ohne Erwähnung der Taufe von der Wiedergeburt reden
kann, sollte uns nicht verwundern. Wir brauchen uns nur in Erinnerung zu rufen, welche fundamentale, schlechthin
konstitutive Bedeutung das Wort bei Luther für
die Taufe hat. Ohne das Wort wäre es nur eine "Badetaufe", "schlecht
Wasser", das
gar nicht bewirkt. Freilich muß man auch das andere sehen, daß sich Zuspruch und Versiegelung des Wortes nach
der heiligen Schrift für Luther in der Taufe unerhört verdichten,
und daß dieser Zuspruch des rettenden Wortes, das Glauben fordert, hier in einer unverwechselbar
einmaligen und persönlichen Weise ergeht. Insofern ist
das, was Luther über Wiedergeburt in diesem und jenem Zusammenhang sagt, überhaupt kein
Widerspruch. Vor allem wird das, was Luther über die Taufwiedergeburt ausführt, durch die anderen
allgemeiner gefaßten Stellen in keiner Weise relativiert
und erweist sich auch in diesem Zusammenhang als schriftgemäß. Die
fundamentale Bedeutung des Wortes für Taufe und Wiedergeburt erfordert aber die Relation zum Glauben. Damit
stehen wir bei dem zweiten wesentlichen Themenkreis, der
in der dritten Tauffrage des Kleinen Katechismus angesprochen wird.
Taufe und Glaube
Wenn diese Theologentagung
einen Beitrag leisten soll, um in der Frage von Taufe und
Wiedergeburt zu einer Verständigung zwischen Lutheranern und Pietisten zu kommen, dann stehen wir meiner
Überzeugung nach mit diesem Thema an einem ganz
entscheidenden Punkt. Die Sorge der pietistischen Brüder ist ja, daß durch die
Objektivierung der Taufe eine
falsche Heilssicherheit hervorgerufen werden könnte.
Demgegenüber kann nicht genug
betont werden, was Luther zur dritten Tauffrage in strenger Parallelität zum
Ausdruck bringt, daß es nämlich neben dem Worte Gottes der Glaube ist, der dem Worte
Gottes trauet, welcher solch große Dinge in der Taufe tut. "Der Glaube macht die
Person allein würdig, das heilsame göttliche Wasser nützlich zu empfangen." Die
theologiegeschichtliche Front, gegen die diese Worte und diese Betonung des Glaubens
gerichtet sind, ist klar: Es ist das traditionelle opusoperatum-Denken der römisch-katholischen
Kirche, wonach die Sakramente aus ihrem bloßen Vollzug heraus wirken und
heilskräftig sind. Dazu sagt Luther ganz klipp und klar: "Ohne Glauben ist es
nichts nütze, ob es gleich an ihm selbst ein göttlicher, überschwenglicher Schatz
ist."30 Freilich kann der Glaube auch nicht von der Taufe isoliert werden, und die Taufe
bzw. das in ihr in äußerster Konzentration enthaltene Evangelium ist und bleibt die
Grundlage des Glaubens. Man muß sehen, "daß der Glaube etwas haben muß, das er
glaube, das ist, daran er sich halte und darauf stehe und fuße. Also hanget nun der
Glaube am Wasser und glaubt, daß es die Taufe sei, darin eitel Seligkeit und
Leben ist."31 Unbeschadet der absoluten Notwendigkeit des Glaubens hält Luther doch
das radikale extra nos des Heils fest. Sobald wir anfangen, Begründung und Gewißheit des
Heils in uns selbst, in unserer Gläubigkeit oder in irgendwelchen
Gefühlserlebnissen zu suchen, wird nach Luther alles unsicher. Der Glaube braucht etwas
Objektives und Gewissen, an das er sich halten kann, sonst kann er nicht
bestehen.
Das Verhältnis von Taufe und
Glaube hat Luther besonders bei der Erörterung der Kindertaufe behandelt.32 Luther
bleibt auch hier dabei, daß die Gnade der Taufe nur durch den Glauben angeeignet
werden kann. Er hält deshalb daran fest, daß auch die Kinder glauben, auch wenn man
das vernünftig nicht erklären kann. Im Großen Katechismus will er den Nachweis,
daß die Kindertaufe Christus gefällt, durch den Hinweis führen, "daß Gott
deren viel heilig machet und den heiligen Geist gegeben hat, die also getauft sind."
Das zeigt die Kirchengeschichte eindeutig. Also müssen doch die Kinder die Taufe zum
Segen und das heißt für Luther im Glauben empfangen haben.33 Aber - und das ist das
Entscheidende - die Kinder werden gar nicht auf ihren Glauben hin getauft,
sondern auf Gottes Befehl und Einsetzung. Diese allein ist für die Taufe und für die
Gewißheit des Taufhandelns konstitutiv. Luther sagt, "daß uns nicht die größte
Macht daran liegt, ob, der da getauft wird, glaube oder nicht glaube; denn darum wird die
Taufe nicht unrecht, sondern an Gottes Wort und Gebot liegt es alles .... Wenn
das Wort bei dem Wasser ist, so ist die Taufe recht, obschon der Glaube nicht dazu
kommt." Und dann folgt das berühmte Wort: "Denn mein Glaube machet nicht die
Taufe, sondern empfängt die Taufe."34 Der Kinderglaube wird deshalb von Luther im
Großen Katechismus auch weniger affirmativ behauptet oder mit Gründen gestützt, als
vielmehr erhofft und erbeten: "Also tun wir nun auch mit der Kindertaufe; das
Kind tragen wir herzu der Meinung und Hoffnung, daß es glaube, und bitten, daß
ihm Gott den Glauben gebe, aber darauf taufen wir's nicht, sondern allein darauf,
daß Gott befohlen hat. Warum das? Darum daß wir wissen, daß Gott nicht lügt."35
Darum soll auch niemand, der ohne Glauben getauft ist, wiedergetauft werden. "Denn das hieße das Sakrament
aufs höchste gelästert und geschändet .... Hast du nicht geglaubt, so glaube jetzt
und sprich also: ,Die Taufe ist wohl recht gewesen, ich habe sie aber leider nicht recht
empfangen.' Denn auch ich selbst und alle, die sich taufen lassen, müssen vor Gott
also sprechen: ,Ich komme her in meinem Glauben und auch der andern, dennoch kann
ich nicht darauf bauen, daß ich glaube und daß viele Leute für mich beten,
sondern darauf baue ich, daß es dein Wort und Befehl ist', gleichwie ich zum
Sakrament gehe nicht auf meinen Glauben, sondern auf Christus' Wort."36 Wollte man die Taufe auf den
Glauben bauen, so müßte man immer ungewiß bleiben.
Außerdem würde der Glaube, auf
den man sich verläßt, wieder zu einem Werk werden: "Es ist aber ein
Werkteufel bei ihnen, der gibt Glauben vor und meinet doch das Werk und führet mit dem
Namen und Schein des Glaubens die armen Leute auf das Trauen der Werke."37
Paul Althaus schreibt dazu in seiner Theologie Martin Luthers:
"Luther streitet gegen das
Abhängigmachen der Taufe vom Glauben des Täuflings wahrlich nicht, weil ihm in einem
sakramentalen Objektivismus an dem Glauben des Täuflings nicht gelegen
wäre, sondern gerade, weil er weiß, was Glauben ist. Mit herrlicher Klarheit und Kraft
unterscheidet Luther zwischen dem Glauben und der Reflexion auf den Glauben. ,Wahr
ist's, daß man glauben soll zur Taufe, aber auf den Glauben soll man sich nicht
taufen lassen. Es ist gar ein ander Ding, den Glauben haben und sich auf den Glauben
verlassen und also sich drauf taufen lassen.'
Auch der Erwachsene, der als
Glaubender zur Taufe kommt, kann sich doch nicht auf seinen Glauben hin, sondern
nur auf Gottes Gebot taufen lassen .... ,Wenn ich auf sein Gebot getauft bin, so
weiß ich, daß ich getauft bin. Wenn ich auf meinen Glauben getauft würde, sollte
ich morgen wohl ungetauft funden werden, wenn mir der Glaube entfiele oder ich
angefochten würde, als hätte ich gestern nicht recht geglaubt.' .... ,An der Taufe fehlet
nichts, am Glauben fehlet's immerdar. Denn wir haben an dem Glauben genug zu lernen
unser Leben lang. und er kann fallen, daß man sagt: Siehe, da ist Glaube
gewesen und ist nicht mehr da. Aber von der Taufe kann man nicht sagen: Siehe, da
ist Taufe gewesen und ist nun nicht mehr Taufe. Nein, sie stehet noch, und was
nach seinem Gebot getan ist, stehet auch und wird auch bleiben'."38
Schief und verkehrt wird alles,
wenn an die Stelle der schlichten Frage: "Glaubst du?" die Reflexion darauf tritt, ob
der Mensch gläubig genug ist, um getauft zu werden. Da wird aus dem schlichten
Bekenntnis des Glaubens die Reflexion auf die eigene Gläubigkeit. Das ist aber gerade
das Gegenteil des Glaubens. "Es ist also zuletzt die Reinheit des
Rechtfertigungsglaubens, um derentwillen Luther sich gegen die Wiedertaufe und damit überhaupt gegen den
Ersatz der Kindertaufe durch die allgemein geforderte Erwachsenentaufe
wendet. Wie tief er dabei das Wesen des Glaubens verstanden hat, mag zuletzt noch
an einer der größten Stellen gezeigt werden. Man darf die Taufe nicht auf den
Glauben bauen, denn weder Täufer noch Täufling sind des Glaubens ganz gewiß, sie
stehen jedenfalls in Gefahr und Anfechtung der Ungewißheit.
,Denn es kommt, ja es gehet
also zu mit dem Glauben, daß oft der, so meinet, er glaube, nichts
überall glaube und wiederum, der da meinet, er glaube nichts, sondern verzweifle, am
allermeisten glaube.' Es ist zweierlei: Tatsächlich glauben und ,um seinen Glauben
wissen'. Glaube ist nicht Selbstbewußtsein. Jesus sagt: ,Wer da glaubet ...',
nicht: ,Wer da weiß, daß er glaubt'. ,Glauben muß man, aber wir wollen noch können's
nicht gewiß wissen'. Luther kannte die Anfechtung, in der ich nicht mehr weiß, ob ich
glaube, und doch eben darin vielleicht gerade recht glaube. Weil es so um den Glauben
steht, kann und darf man die Taufe nicht von des Täufers und Täuflings
Gewißheit um den Glauben des Täuflings abhängig machen." 39
Es ist nun nicht mehr möglich,
aber meines Erachtens auch nicht nötig, die Schriftgemäßheit von Luthers Glaubensbegriff
eingehend nachzuweisen. Daß der Glaube gegen die Werke steht und selbst
kein Werk ist, ist die schriftgemäße Grunderkenntnis der Reformation. Das Heil ist
ausschließlich in Christus und d. h. extra nos begründet. Der Glaube ergreift es lediglich
und setzt sein Vertrauen darauf. Er ist Glaube gegen die Erfahrung und gegen den
Augenschein, der sich nur auf das Wort stützen kann. Am Glaubensbegriff des
Paulus ließe sich das genau nachweisen, zu dem Leonhard Goppelt jüngst
geschrieben hat: "Für Paulus heißt glauben, die zusagende Anrede Gottes aufnehmen."40
Das kann nun freilich nicht ohne
Wirkung bleiben.
III. "Was bedeutet denn solch
Wassertaufen?
Es bedeutet, daß der alte Adam
in uns durch tägliche Reue und Buße soll ersäuft werden und sterben mit allen
Sünden und bösen Lüsten; und wiederum täglich herauskommen und auferstehen ein neuer Mensch,
der in Gerechtigkeit und Reinigkeit vor Gott ewiglich lebe.
Wo stehet das geschrieben?
St. Paulus zu den Römern am
sechsten spricht:
Wir sind samt Christo durch die
Taufe begraben in den Tod, auf daß, gleichwie Christus ist von den Toten
auferwecket durch die Herrlichkeit des Vaters, also sollen auch wir in einem neuen Leben
wandeln."41
Diese Gedanken hat Luther in
einer seiner frühen Taufschriften, im "Sermon von dem heiligen hochwürdigen
Sakrament der Taufe" von 151942 besonders tief und ergreifend behandelt. Auch in
dieser frühen Schrift ist für Luther der gewissermaßen forensische Charakter der Taufe
grundlegend. In der Taufe ist die Sünde vergeben.
In ihr ergeht das Gnadenurteil
Gottes an den Einzelnen. Damit hat die Taufe ihr eigentliches Werk getan. Es gehört aber noch
mehr dazu. Das Sakrament ist geschehen, sagt Luther; sakramentlich -
und das heißt nichts anderes als im Urteil Gottes und Kraft seines Wortes - ist
der Mensch ganz rein und unschuldig. Aber das Werk des Sakraments ist noch nicht
geschehen, nämlich der Tod und die Auferstehung am jüngsten Tage, oder, um es mit
der vierten Tauffrage im Kleinen Katechismus zu sagen, das endgültige Ersäuftwerden
und Sterben des alten und das Herauskommen des neuen Menschen. Ganz wichtig
ist nun in diesem Taufsermon von 1519, daß sich das Sterben und Auferstehen
des Christen nicht nur in einer neuen Ethik, in täglicher Buße und Bekehrung vollzieht,
sondern daß es die gesamte Wirklichkeit unseres Christenlebens überhaupt
umfaßt. Es geht zuletzt um leibhaftiges Sterben in unserem leiblichen Tode und um leibliche
Auferstehung zur Vollkommenheit der vollendeten Gerechten am Jüngsten Tage. Das
ist das Werk der Taufe, und dies ist mit dem Akt der Taufe noch nicht
geschehen. In die Taufe senken und aus der Taufe heben geschieht wohl behend. Gott
macht damit einen festen Bund und spricht sein Urteil, welches als das Urteil
des allmächtigen Gottes auch zu seinem Ziel kommen muß. Darum hebt die Bedeutung,
gewissermaßen die Vollstreckung der Taufe schon hier in diesem Leben an, dauert
aber bis in den leiblichen Tod, ja bis zum Jüngsten Tag. Erst im Tod stirbt der alte
Adam endgültig. Und erst am Jüngsten Tage wird der neue Mensch in voller Reinheit
auferstehen. Aber, wie gesagt, im Leben des Getauften fängt das alles schon an. Hier
gehören die Taufparänesen des Neuen Testamentes hin, die auf ein neues sittliches
Leben abzielen, durch welches der alte fleischliche Mensch mit seinen Werken getötet
wird und der neue, der mit den Früchten des Geistes geziert ist, hervorkommt
und wächst. Hier gehört aber nach Luther auch alles hin, was wir in diesem Leben an
Kreuz und Leiden erfahren. Ganz konkret buchstabiert er das in seinem Taufsermon von
1519 durch, indem er auf Martern, Leiden und Tod der Heiligen ebenso
hinweist wie etwa auf das Kreuz der Ehe oder des Berufes.
So werden Leiden und Tod
nützlich und hilfreich, indem sie dem Werk der Taufe dienen und die Sünde
töten. Auf der anderen Seite gehört auch das Auferstehen des neuen Menschen dazu, der nach
der Heiligung strebt und danach trachtet, dem Bilde Jesu Christi ähnlich
zu werden.
Was Luther in diesem
tiefgründigen Taufsermon ausführt, faßt er im Großen Katechismus straff zusammen. Der Vollzug der
Taufe "zeigt an die Kraft und das Werk der Taufe, welches nichts anderes
ist als die Tötung des alten Adam, danach die Auferstehung des neuen Menschen,
welche beide unser Leben lang in uns gehen sollen, also daß ein christlich
Leben nichts anderes ist als eine tägliche Taufe, einmal angefangen und immer darin
gegangen."43
Dieser ganze Sachverhalt deckt
sich nach Luther mit dem "dritten Sakrament", der Buße, "die eigentlich nichts
anderes ist als die Taufe."44 Was Luther über die Buße sagte, ist von Anfang an in der
Auseinandersetzung mit dem römischen Bußsakrament und mit seinem Mißbrauch gesagt.
Luther streitet zum ersten gegen das inhaltliche Verständnis der Buße, wie es
die römische Kirche hatte, und wie es seinen Ausdruck in der Dreiteilung von contritio
cordis, confessio oris, satisfactio
operis (Zerknirschung des Herzens,
Bekenntnis des Mundes, Genugtuung mit dem Werk) fand. Vor allem gegen die
genugtuenden Werke, die im Ablaßunwesen ihre krassesten Auswüchse zeigten, hat Luther
Stellung bezogen. Dagegen setzt er die wahre Buße, die nur zwei Stücke hat,
"die da heißen Reue oder Erschrecken vor Gottes Zorn von wegen unserer Sünde;
und dagegen auch glauben, daß uns die Sünden vergeben werden um Christi
willen."45 Diese Zweiteilung der Buße entspricht genau der Predigt von Gesetz und
Evangelium. Und das geschieht nun nicht nur einmal oder gelegentlich im Vollzug des
Bußsakraments, sondern täglich in der gesamten Ausrichtung des christlichen
Lebens. Bereits in der ersten seiner 95 Thesen von 1517 bringt Luther dies klar und
unmißverständlich zum Ausdruck: "Da unser Meister und Herr Jesus Christus spricht:
Tut Buße, will er, daß das ganze Leben seiner Gläubigen auf Erden eine stete oder
unaufhörliche Buße sein soll."46 Schon hier wird deutlich, daß wir in diesem
Leben als Christen nicht vollendet, sondern immer im Werden, immer unterwegs sind, so
wie die vierte Tauffrage vom täglichen Sterben des alten und vom täglichen
Herauskommen des neuen Menschen spricht. "Scriptura loquitur de fieri, et non in
facto esse," die Schrift redet von
dem, was werden soll, nicht von dem, was schon geworden
ist. "Alle Gläubigen empfinden in ihrem Herzen die guten Bewegungen des heiligen
Geistes .... Aber es liegen ihnen so viel Klötze und Hindernisse in dem Wege,
Satan, die Welt und unser eigenes feindseliges Herz, welches Satan so untereinander
hetzt, daß wir dessen gar leicht vergessen, was Gott von uns fordert. Daher
bleibt dieses Werk immer in fieri. Daher muß auch die Buße nicht aufhören. Denn die
Heiligen sündigen immer, daher sie auch die Buße immer nötig haben .... Daraus
folgt der Schluß: daß das Leben eines Christen eine immerwährende Buße sei."47
Luther kann diesen Sachverhalt auch mit dem Hinweis auf die fünfte Vaterunser-Bitte
belegen. Da wir täglich beten: "Vergibt uns unsere Schuld", "tun wir unser
ganzes Leben lang Buße und haben Mißfallen an uns; es müßte denn jemand so töricht
sein, daß er glaubte, er müsse nur zum Schein um Vergebung der Schulden bitten.
Denn es sind wahre und keine verächtliche Schulden, für die zu beten uns befohlen
wird; denn wenn sie auch nur läßliche wären, so könnten wir doch nicht selig
werden, wenn sie uns nicht vergeben würden."48
Zum zweiten kämpft Luther gegen
die Verselbständigung des Bußsakramentes und die damit verbundene Abwertung
der Taufe. Luther zitiert im Großen Katechismus die Auffassung des hl.
Hieronymus, die für das römisch-katholische Verständnis seiner Zeit das Verhältnis von Taufe
und Buße bestimmte. Danach ist die Taufe wie ein Schiff, in welches wir eingeladen
werden, und mit dem wir nun über das Meer der Welt der Sünde und des Todes
hinwegfahren können. Fällt der Getaufte aber in eine Todsünde, so zerbricht dieses
Schiff nach Hieronymus, und nun bleibt nichts anderes als das Rettungsfloß, die alia
tabula, und das ist das Bußsakrament. Im Grunde ist damit die Taufe weitgehend
entwertet, und die Buße wird für die Praxis des christlichen Lebens zum beherrschenden
Sakrament. Ganz entschieden sagt Luther dazu im Großen Katechismus: "Das
Schiff zerbricht nicht, weil es Gottes Ordnung und nicht unser Ding ist. Aber das
geschieht wohl, daß wir gleiten und herausfallen; fällt aber jemand heraus, der sehe,
daß er wieder hinzuschwimme und sich dran halte, bis er wieder hineinkomme und
darin gehe, wie vorhin angefangen."49 "Also ist die Buße nichts anderes als eine
Rückkehr und Annäherung zur Taufe, daß man das wiederholt und treibt, was man
zuvor angefangen und doch davon gelassen hat."50
"Darum soll ein jeglicher die
Taufe halten als sein tägliches Kleid, darin er immerdar gehen soll, daß er sich allezeit
in dem Glauben und seinen Früchten finden lasse, daß er den alten Menschen
dämpfe und im neuen erwachse."51
So entfaltet sich an dem
absoluten Extra-nos der Heilszusage Gottes ein spannungsreiches Leben und Ringen des Glaubens,
und eben dies, das Leben in der Buße, das Leben im ständigen Transitus
von Gesetz und Evangelium, das Leben zwischen Sündenerkenntnis und
Vergebungsgewißheit, bezeichnet Luther als das rechte Christenleben. Dabei ist nicht
nur der Ausgangspunkt gewiß, nämlich die Versiegelung der Zusage Gottes, sondern auch
das Ziel: das Sterben des alten und das Auferstehen des neuen Menschen.
Auch diese Sicht Luthers von der
täglichen Buße ist biblisch, ist neutestamentlich. Allerdings ist die biblische
Begrifflichkeit anders. Die biblischen Worte, welche wir mit Buße übersetzen, nämlich "schub"
in der hebräischen und "metanoein" in der griechischen Sprache, bezeichnen die
durchfahrende und einmalige Umkehr angesichts des nahenden Reiches Gottes. Wenn
Christus sagt: "Tut Buße, denn das Himmelreich ist nahe herbeigekommen",
oder wenn die hl. Apostel auffordern: "Tut Buße und glaubt an das
Evangelium!", so meinen sie die entschiedene Abkehr von der Sünde, die Umkehr von dem
falschen Heilsweg des Gesetzes, die Abwendung von den falschen Göttern. Diese
Akzentverschiebung im Bußverständnis ist zum Teil auf die veränderte Situation
zurückzuführen, worauf besonders Paul Althaus hingewiesen hat.52 Im Neuen Testament haben
wir die reine Missionssituation vor uns, den Einbruch des Reiches Gottes in
Judentum und Heidentum. Luther dagegen steht inmitten der Kirche, in dem
wandernden Gottesvolk, welches in Buße und Glauben der Vollendung entgegengeht.
Hat sich somit Luthers
Bußbegriff gegenüber dem des Neuen Testaments verschoben, so steht er dennoch mit dem, was
er sagt, fest auf biblischem Grund. Luthers Verständnis von der täglichen
Buße, vom täglichen Sterben des alten und Auferstehen des neuen Menschen hat seine
tiefsten Wurzeln in den neutestamentlichen Taufparänesen. Ich erinnere noch
einmal an Röm. 6, wo Paulus aus dem Gestorbensein mit Christus folgert, daß wir
die Sünde nicht herrschen lassen in unsern sterblichen Leibern. Grundlegend
ist auch der Streit zwischen Fleisch und Geist, wie er uns bei Paulus immer wieder
entgegentritt, etwa Gal. 5, 16 ff: "Denn das Fleisch streitet wider den Geist und der
Geist wider das Fleisch," wo man den merkwürdig schwebenden ingressiven Aorist
Vers 24 geradezu übersetzen könnte: "Welche aber Christus Jesus angehören, die
haben begonnen, ihr Fleisch samt den Lüsten und Begierden zu kreuzigen."
Auch auf Kol. 3, 1 ff. und besonders auch auf Röm. 7 und 8 wäre hier hinzuweisen, wo Paulus
aus seinem Leiden an dem Widerstreit zwischen Fleisch und Geist in die Worte
ausbricht: "Ich elender Mensch! Wer wird mich erlösen von dem Leibe dieses Todes? Ich
danke Gott durch Jesus Christus, unsern Herrn!" (Röm. 7, 24 f.) Die Wahrheit
dieser Schriftaussagen wird von Luther in seiner Lehre von der täglichen Buße als
Vollstreckung der Taufe voll aufgenommen und zur Geltung gebracht.
IV. Schlußbemerkungen
Wir haben den Kreis
ausgeschritten, den unser Thema vorgezeichnet hat: Taufe, Buße und Glaube in der heiligen
Schrift und bei Martin Luther. Wir haben
gesehen, wie jene drei Wirklichkeiten für
Luther aufs engste zusammenhängen. Die Taufe sichert das unbedingte Extra-nos unseres
Heils. Sie ist ein objektives, allein in Gottes Wort und Befehl wurzelndes
Geschehen, durch das der Mensch ganz persönlich in die Christuswirklichkeit
eingesenkt wird. Aber weil diese Geschehen Wort- und Geistgeschehen ist, kann es nur
im Glauben angeeignet werden. Ohne Glauben ist die Taufe nichts nütze. Jedoch
haftet der Glaube an dem objektiven Geschehen extra nos und
darf es in seinem objektiven Charakter in keiner Weise in Frage stellen.
Der Glaube macht nicht die Taufe
und bewirkt nicht das persönliche Heil, sondern er empfängt beides. Indem er aber
die Heilsgabe der Taufe empfängt und Gottes in ihr ergehendes Gerichts- und
Gnadenurteil annimmt, drängt die Taufe zur Verwirklichung im christlichen Leben. Es
vollzieht sich nun im Glauben, was die Taufe bedeutet:
das Sterben des sündigen alten
Menschen und das Auferstehen des neuen, "der in Gerechtigkeit und Reinigkeit
vor Gott ewiglich lebe". Diesen Vorgang, der sich täglich vollzieht und bis zum Tode bzw.
bis zum Jüngsten Tage währt, nennt Luther Buße. Mit ihr beschreibt er nicht nur
einen gelegentlichen sakramentalen Akt, sondern die Haltung des christlichen
Lebens überhaupt. Aus dieser Haltung der Buße, die ja nach Luthers Auffassung den
Glauben einschließt, erwachen als Früchte die Taten der Liebe, des Vertrauens und der
Geduld. Wo diese Früchte fehlen, ist der Glaube "ein schwärmerischer Gedanke,
ein bloßer Wahn und Traum des Herzens, ist falsch und rechtfertigt nicht".53
Nur sind es eben Früchte, die aus der neuen Geburt und dem Glauben erwachsen, keineswegs
Werke, die die neue Geburt begründen oder auch nur mit ihr in eins gesetzt
werden dürfen.
Daß diese Auffassung Luthers
biblisch ist, habe ich wenigstens skizzenhaft zu zeigen versucht. Daß sie realistisch
ist und als einzige der Wirklichkeit des sündigen Menschen Rechnung trägt, dürfte
deutlich geworden sein. Wo man nur im geringsten versucht, Befindlichkeiten des
Menschen, etwa den Glauben selbst oder die gefühlsmäßig erfahrene Bekehrung oder die
guten Werke, zur Grundlage oder auch nur zum sicheren Kennzeichen des
persönlichen Heils zu machen, da täuscht man sich über die wahre Tiefe des
erbsündlichen Verderbens sowie über die innere Gebrochenheit und den Stückwerkcharakter alles
menschlichen Wesens und Tuns. Auf diesem schwankenden Boden kann
eine echte, unerschütterliche Heilsgewißheit nicht wachsen. Die gibt es nur
auf dem festen Grund, der außerhalb unser gelegt ist, und auf den sich der Glaube immer
wieder stellen darf.
Wenn man dieses klar sieht,
scheint mir schon ein wesentliches Bedenken im lutherisch-pietistischen Gespräch
ausgeräumt zu sein. Die pietistischen Brüder fürchten ein mechanisches
Taufverständnis, das dem römisch-katholischen opus-operatum-Denken eng verwandt ist, und im
Zusammenhang damit eine falsche Heilssicherheit, die kein neues Leben bewirkt. Ich
glaube, daß diese Befürchtung da gegenstandslos ist, wo man mit Luther die
Notwendigkeit des Glaubens zum heilskräftigen Empfang der Taufe ebenso klar sieht, wie
die Wirklichkeit der täglichen Buße.
Die pietistischen Bedenken sind
ferner ganz wesentlich durch den Mißbrauch der Taufe in der modernen
volkskirchlichen Situation verursacht. Als Lutheraner werden wir sagen müssen, daß die
veräußerlichte Leichtfertigkeit, mit der vielfach Taufe empfangen und wieder vergessen
wird, eine Verachtung, ja Lästerung der Gnade Gottes und des Blutes Christi
darstellt. Dennoch bleibt auch die unter solchen Umständen gespendete Taufe gültig. Sie
wird dem unbußfertigen und mutwilligen Verächter zu einem besonderen, schweren
Gericht, weil er mit seiner Taufverachtung den gekreuzigten Christus
schändet. Meines Erachtens wäre das für die evangelistische Bußpredigt in unserer
volkskirchlichen Situation ein wichtiger Gesichtspunkt.
Aber auch die unter solchen
Umständen gespendete Taufe läßt jederzeit die Möglichkeit der Um- und Rückkehr zu, solange
Gott dem Menschen mit seinem Leben die Gelegenheit dazu läßt. Denn
Gottes Zusage steht fest und kann durch den Unglauben nicht aufgehoben werden. Das
Schiff zerbricht nicht, mit Luther zu reden, auch wenn wir hinausfallen. Und
wir werden gelockt und aufgefordert, wieder in dieses Schiff zurückzuschwimmen. Die
orthodoxen lutherischen Dogmatiker, welche die Wiedergeburt, wenn auch nicht
ausschließlich, so doch wesentlich mit der Taufe verbinden, lehren daher
teilweise die Verlierbarkeit der Wiedergeburt, aber auch die Möglichkeit, sie
wiederzugewinnen.54
Die begriffe Buße, Bekehrung und
Wiedergeburt sind nicht ganz scharf abgegrenzt. Ihr Inhalt überschneidet sich
teilweise, und sie können manchmal sogar gegeneinander ausgetauscht werden. So bleibt es
sich im Grunde gleich, ob wir von Bekehrung oder Wiedergeburt reden, wenn ein
als Kind getaufter ungläubiger Namenschrist zum lebendigen Glauben kommt.
Man kann für das eine wie für
das andere gute Gründe anführen, man kann auch beides in ein Verhältnis
zueinander setzen. Nur an zwei Dingen sollten wir unbedingt festhalten. Das eine ist die
Wiedergeburt erzeugende und bewirkende Kraft der Taufe.
Wenn wir sie verneinen, dann
werten wir nicht nur das von Christus eingesetzte Sakrament entgegen dem klaren
Zeugnis der heiligen Schrift ab, sondern wir laufen auch Gefahr, das Extra-nos des
Heils zu verlieren und die Wiedergeburt zu psychologisieren und damit in unserer Erfahrung zu
verankern. Das andere, was wir festhalten müssen, ist die Notwendigkeit,
daß auch der Bekehrte und Wiedergeborene in der täglichen Buße leben muß.
Sonst geraten wir auf einen unbiblischen Perfektionismus und verleugnen das "Allein aus
Gnaden", wonach uns Gott täglich und reichlich unsere Sünden vergibt.
Zu unserem säkularisierten
Volkskirchentum ist schließlich zu sagen, daß dort, wo nicht geglaubt wird und wo auch
eine Unterrichtung getaufter Kinder nach menschlichem Ermessen nicht zu erwarten ist,
die Taufe nicht gespendet werden sollte. Denn wenn auch der Glaube die Taufe
nicht macht und letztere ganz im Wort und Befehl Gottes gründet, so gehören
dennoch Taufe und Glaube unlöslich zusammen. Der Glaube empfängt die Taufe und
ohne Glaube ist die Taufe nichts nütze. Die veräußerlichte und erstarrte Sitte der
Volkskirche stellt hier vor schwierige Probleme, die Luther in dieser Schärfe noch
nicht kannte. Eine Taufverweigerung lag, soweit ich sehe, nicht in seinem
Gesichtskreis. Wir dagegen müssen sie ernsthaft erwägen. Jedoch ist festzuhalten, daß
auch eine Taufe, die bei völligem Unglauben der Beteiligten vollzogen wird, gültig, wenn
auch nicht wirksam ist. Eine Wiedertaufe kann auch dann nicht in betracht
kommen, wenn einer die Taufe nur "mit bösem Vorsatz"55 empfangen hat und dann später
zum lebendigen Glauben kommt.
1 Kleiner Katechismus (KK) IV,
12.
Die Katechismen Luthers werden
nach der Göttinger Ausgabe der Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche (Aufl. 1952)
zitiert. Rechtschreibung und Zeichensetzung sind behutsam auf den heutigen Stand gebracht.
Zitate aus anderen Werken Luthers
werden nach der revidierten Ausgabe von J. G. Walch geboten, welche das Concordia Publishing
House in St. Louis (USA) in den Jahren 1880 ff. veranstaltet hat.
Jedoch werden die Fundstellen in
der Weimarer Ausgabe angegeben.
2 WA 37, 639. 18ff.
3 WA 37, 639. 38 f.
4 Großer Katechismus (GK) IV, 6
5 GK IV, 10
6 GK IV, 6
7 KK IV, 4
8 GK IV, 4.5
9 GK IV, 16. 17
10 A. Oepke, ThWNT, I, S. 536 ff.
10a A. Oepke, a.a.O., S. 537
11 L. Goppelt, Theologie des NT.
1976, S. 333
12 KK IV, 5-8
13 GK IV, 25
14 GK IV, 41
15 GK IV, 26 f.
16 WA 37, 643. 32 ff.
16a Bietenhard, ThWNT, V, S. 255
f.
17 GK IV, 24
18 WA 37, 627 ff.
19 WA 37, 647. 11 ff.
20 WA 37, 656. 28 ff.
21 WA 37, 659. 14 f.
22 WA 37, 650. 15 ff.
23 A. Oepke, ThWNT, I, S. 538
24 R. Bultmann, Die
Johannesbriefe, 1967. S. 83
25 KK IV, 9 f.
26 WA 37, 645. 14 ff.
27 WA 47, 23. 13 ff.
28 WA 40/II, 407. 40 ff.
29 Walch2, 9, 1120; vgl. WA 12,
298. 19 ff.
30 GK IV, 33 f.
31 GK IV, 29
32 P. Althaus, Die Theologie
Martin Luthers, 1962, S. 312 ff.
33 GK IV, 47 ff.
34 GK IV, 52 f.
35 GK IV, 57
36 GK IV, 55 f.
37 WA 26, 161. 13
38 P. Althaus, a.a.O., S. 316 f.
39 P. Althaus, a.a.O., S. 317
40 L. Goppelt, a.a.O., S. 457
41 KK IV, 11 - 14
42 WA 2, 727 - 737
43 GK IV, 65
44 GK IV, 74
45 WA 21, 264. 1 ff.
46 WA 1, 530. 16 f.
47 Walch2 9, 1586 f.; vgl. WA 20, 697. 32 ff.; zum Text vgl. Köstlin-Kawerau,
Martin Luther, Bd. II, S. 642
48 WA 1, 531. 14 ff.
49 GK IV, 82
50 GK IV, 79
51 GK IV, 84
52 P. Althaus, a.a.O., S. 307
53 WA 40/I, 266. 18 f.
54 Bei Fecht, G. Hoffmann, Hollaz, Quenstedt, Musäus. Vgl. A. Hoenecke, Ev.
-Luth.
Dogmatik, Bd. III, Milwaukee 1912, S. 263; ferner H. Schmid, Die Dogmatik der ev. -luth. Kirche, 18766, S.
343
55 GK IV, 55
Der Beitrag von Bischof em. Dr.
Gerhard Rost, LL.D., wurde veröffentlich in: Gerhard Maier, Gerhard Rost (Hrsg.): Taufe -
Wiedergeburt - Bekehrung in evangelistischer Perspektive; Lahr-Dinglingen und Bielefeld, 1980
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